Gutachten
Medizinische Gutachten in Hamburg -
für mehr Klarheit in komplexen medizinischen Fällen
Durch meine langjährige, gutachterliche Tätigkeit auf dem Gebiet von SGB VI und VII sowie fachliche Weiterbildungen im Begutachtungswesen biete ich Ihnen einen hohen Standard in Unabhängigkeit, Objektivität und Professionalität.
Mein vorrangiges Ziel ist die Erstellung von klaren und verständlichen Gutachten, die hohen ethischen und rechtlichen Standards entsprechen. Mit meiner Expertise gewährleiste ich, dass sämtliche relevanten medizinischen, rechtlichen und ethischen Aspekte angemessen berücksichtigt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine Privatgutachten erstatte.
Ich erstelle Zusatz- und Zusammenhangsgutachten auf den Gebieten von SGB VI und VII.
Die Gutachten werden in freier Form und nach persönlicher Untersuchung der Probanden erstattet, um die komplexen schmerzmedizinischen Sachverhalte hinreichend zu würdigen und den Entscheidungsträgern eine profunde Grundlage für ihre Entscheidung zu geben, um der Tragweite des Gutachtenergebnisses gerecht zu werden.
Die besondere Herausforderung in der schmerzmedizinischen Begutachtung ist die schwierige Objektivierbarkeit der Befunde, da Schmerzen ein höchst subjektives Sinneserlebnis sind, weshalb von gutachterlicher Seite eine sehr sorgfältige und eingehende Erfassung vieler Indizien erforderlich ist, die in der Gesamtschau ein überzeugendes Ergebnis ergeben.
Meine Qualifikation für die Gutachtentätigkeit

- Ich bin Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Zusatzbezeichnungen: Spezielle Schmerztherapie, Chirotherapie und Suchtmedizinische Grundversorgung.
- Langjährige gutachterliche Tätigkeit auf schmerzmedizinischem Gebiet für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Rahmen der schmerzmedizinischen Tätigkeit im BG Klinikum Hamburg
- Leistungsbeurteilungen für die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen der mehrjährigen ärztlichen Tätigkeit in der REHA Bergedorf
- IGPS Zertifizierung als Psychosomatische Schmerzgutachterin
- Sozialmedizin Grundkurse & Aufbaukurse, inkl. Begutachtungsmodule
- D-Arzt Seminar Begutachtungswesen Kurs I und II
- Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie
- Psychosomatische Grundversorgung
Wer kann mich als Gutachterin beauftragen?
Sozialgerichte
Berufsgenossenschaften
Rentenversicherung
Für Patientinnen und Patienten
Was erwartet Sie bei der Begutachtung?
Im folgenden Ablauf möchte ich Ihnen einen Überblick darüber geben, was Sie erwartet, wenn Sie zu einer Begutachtung einbestellt wurden.
Der Weg zum Gutachten
Die Beauftragung eines Gutachtens, sei es für die Minderung der Erwerbsunfähigkeit, den Grad der Behinderung oder andere Fragestellungen ist der erste Schritt.
Nach Erhalt des Auftrags werden Sie zu einem Gutachtengespräch eingeladen. Bitte bringen Sie alle geforderten medizinischen Unterlagen und ausgefüllten Fragebögen mit.
Ich führe ein persönliches Gespräch mit Ihnen, um Ihre Sichtweise und medizinische Geschichte zu verstehen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Bedenken zu besprechen.
Nach dem Gespräch führe ich eine gründliche körperliche Untersuchung durch, um den Zustand Ihrer Gesundheit zu beurteilen.
In einigen Fällen kann es notwendig sein, zusätzliche Diagnostik wie Röntgenaufnahmen oder Labortests durchzuführen. Dies wird im Einzelfall besprochen.
Weitere Informationen zum Ablauf der medizinischen Begutachtung
Sie wurden zur medizinischen Begutachtung eingeladen.
Sollte es schwerwiegende Gründe gegen die Wahrnehmung des Termins geben, kontaktieren Sie mich bitte umgehend.
Sollten Sie einen Transportschein benötigen, klären Sie das bitte vorab mit dem Auftraggeber.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Begutachtungstermin und bringen die geforderten medizinischen Unterlagen sowie die ausgefüllten Fragebögen mit. Die Fragebögen sollten Sie möglichst erst einige Tage vor dem Gutachtentermin selbständig ausfüllen. Sollten Sie sich bei einigen Fragen mit der Antwort unsicher sein, können wir die Fragen gemeinsam während Ihres Termins besprechen. Diese Fragebögen zielen nicht darauf ab, Sie in eine „Psycho-Ecke“ zu stellen, wie von manchen befürchtet wird, sondern dient dazu, Sie als Menschen ganzheitlich zu betrachten und nicht bloß als „Knie“.
Bringen Sie außerdem aktuelle Arztberichte mit, falls es neue Erkenntnisse gibt, da zwischen der Einleitung des Gutachtenverfahrens mit Erstellung der Befundakte und dem tatsächlichen Gespräch einige Zeit vergangen sein kann.
Neben dem Aktenstudium ist das persönliche Gespräch eine wichtige Säule für eine ausgewogene Beurteilung, da Sie Ihre eigene Sichtweise direkt einbringen können. Rechnen Sie mit einer Gesprächsdauer von zwei bis maximal drei Stunden. Um Ihnen gerecht zu werden, sind nicht nur die Krankheitsgeschichte, mögliche Unfallhergänge und der berufliche Werdegang relevant, sondern auch die Klärung der Auswirkungen Ihrer Erkrankung auf Ihre private Lebensführung. Sollte Ihnen eine Frage unangenehm sein oder zu persönlich erscheinen, müssen Sie diese selbstverständlich nicht beantworten.
Mir ist bewusst, wie unangenehm das Gefühl sein kann, von jemandem ausgefragt und beurteilt zu werden. Ich werde versuchen, Ihnen die Situation so wenig unangenehm wie möglich zu gestalten.
Im Anschluss erfolgt eine gründliche körperliche Untersuchung. In einigen Fällen wird eine weitere Diagnostik, z.B. aktuelle Röntgenaufnahmen oder Laborkontrollen, erforderlich. Das wird im Einzelfall mit Ihnen besprochen.
Bitte sehen Sie davon ab, das Ergebnis der Begutachtung zu erfragen. Nach Gutachtenerstellung geht das Gutachten dem Auftraggeber zu, der Sie über das Ergebnis unterrichten wird.
Falls Sie im Vorfeld noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne, am besten via Email.